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Reha-Südwest für Behinderte gGmbHOstwürttemberg-HohenloheBeratung und SelbsthilfeBeratungsstellenAndreas-Fröhlich-Schule - Sonderpädagogische Beratung

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Kontakt

Andreas-Fröhlich-Schule
Götzstraße 51
74238 Krautheim
Telefon 06294 439110
Fax 06294 4391119
afs.krautheim@reha-suedwest.de

Sonderpädagogische Beratung der Andreas-Fröhlich-Schule

Die Sonderpädagogische Beratung steht Familien, Bezugspersonen und pädagogischen Fachkräften zur Verfügung, wenn Sie bei einem schulpflichtigen Kind Fragen haben hinsichtlich:

  • motorischer und körperlicher Entwicklung 
  • Lernentwicklung
  • Sprachentwicklung
  • sozialer und emotionaler Entwicklung
  • Wahrnehmungsverarbeitung
  • geistiger Entwicklung
  • Unterstützter Kommunikation
  • mediengestützten Lernens.  


Die Beratung ist kostenfrei, ganzheitlich, individuell und unterliegt der Schweigepflicht.

Neuigkeiten

Logo WIR für Menschlichkeit und Vielfalt
WIR für Menschlichkeit und Vielfalt

Februar 2021. Zusammen mit mehr als 400 Organisationen unterzeichnet die Reha-Südwest...

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Mit der gemeinsamen Erklärung zeigen die Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH und fast 50 – aus Baden-Württemberg stammende – Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus dem Bereich der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus und warnen vor Hetze und Stimmungsmache rechter Akteure und Bewegungen. Mit Sorge beobachten die Verbände, wie versucht wird, eine Stimmung zu erzeugen, die Hass und Gewalt nicht nur gegen Menschen mit Behinderung, psychischer oder physischer Krankheit schürt, sondern gegen alle, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagieren.

In der Erklärung steht weiter: „Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass sich Hass und Gewalt nicht weiter ausbreiten können, niemand das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen in Frage stellen darf und Menschen nicht ausgegrenzt, benachteiligt und diskriminiert werden.“

Der gesamte Erklärungstext – auch in Leichter Sprache - und die Liste der Mitzeichnungen sind abrufbar unter www.wir-fmv.org

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Unterstützte Kommunikation

Jeder Mensch hat das Recht, Gedanken und Gefühle sowie Bedürfnisse zu äußern und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies ist der Leitgedanke der Unterstützten Kommunikation (UK).

Alle Menschen, die sich nur wenig oder nicht lautsprachlich mitteilen können oder die ihre Sprache anders nutzen als ihr Umfeld, bedürfen der Hilfestellung durch UK. Unterstützte Kommunikation nutzt alle Möglichkeiten eines Menschen, sich mit seiner Umwelt auszutauschen, setzt bei dem an, was der Mensch mitbringt und greift die kommunikativen Fähigkeiten auf, um sie zu erweitern und zu verbessern.

Als interdisziplinäres Team an Fachkräften sehen wir uns in der Pflicht, diesem Sachverhalt durch Methoden der UK gerecht zu werden.

Wir garantieren qualifizierte Diagnostik und darauf basierende Fördermaßnahmen. Wir begleiten Sie auch im heimischen Umfeld kompetent und umfassend.

Unterstützte Kommunikation

Jeder Mensch hat das Recht, Gedanken und Gefühle sowie Bedürfnisse zu äußern und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies ist der Leitgedanke der Unterstützten Kommunikation (UK).

Alle Menschen, die sich nur wenig oder nicht lautsprachlich mitteilen können oder die ihre Sprache anders nutzen als ihr Umfeld, bedürfen der Hilfestellung durch UK. Unterstützte Kommunikation nutzt alle Möglichkeiten eines Menschen, sich mit seiner Umwelt auszutauschen, setzt bei dem an, was der Mensch mitbringt und greift die kommunikativen Fähigkeiten auf, um sie zu erweitern und zu verbessern.

Als interdisziplinäres Team an Fachkräften sehen wir uns in der Pflicht, diesem Sachverhalt durch Methoden der UK gerecht zu werden.

Wir garantieren qualifizierte Diagnostik und darauf basierende Fördermaßnahmen. Wir begleiten Sie auch im heimischen Umfeld kompetent und umfassend.

Mediengestütztes Lernen

Digitale Medien unterstützen die Schüler in ihrem Schulalltag dabei, sich zu informieren, zu experimentieren, zu lernen, ihre Sinne zu schulen, zu spielen sowie teilzuhaben am gemeinschaftlichen Leben.

Einsatz finden Tablet, Laptop, PC und elektronische Sprachausgabegeräte sowie spezielle Software und individuelle Hilfen zur Ansteuerung. 

Wir begleiten Sie kompetent und langfristig bei der persönlichen Hilfsmittelversorgung und -anpassung oder einer nötigen Zweitausstattung für zu Hause. Dabei stellen wir sicher, dass keine motorische Einschränkung eine Nutzung von neuen Medien verhindert.

Mediengestütztes Lernen

Digitale Medien unterstützen die Schüler in ihrem Schulalltag dabei, sich zu informieren, zu experimentieren, zu lernen, ihre Sinne zu schulen, zu spielen sowie teilzuhaben am gemeinschaftlichen Leben.

Einsatz finden Tablet, Laptop, PC und elektronische Sprachausgabegeräte sowie spezielle Software und individuelle Hilfen zur Ansteuerung. 

Wir begleiten Sie kompetent und langfristig bei der persönlichen Hilfsmittelversorgung und -anpassung oder einer nötigen Zweitausstattung für zu Hause. Dabei stellen wir sicher, dass keine motorische Einschränkung eine Nutzung von neuen Medien verhindert.

Einschulungsberatung

Für die Aufnahme an der Andreas-Fröhlich-Schule oder an einer der kooperativen Organisationsformen (Außenklassen) muss bei dem jeweiligen Kind ein Bildungsanspruch mit Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung festgestellt werden. 

Das Verfahren sieht folgende Schritte vor:

  1. Antrag auf "Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs" beim Schulamt über die Grundschule vor Ort oder über ein regionales SBBZ.
  2. Erstellung eines fachlichen Gutachtens durch ein SBBZ nach Auftragserteilung durch das Schulamt.
  3. Kontaktaufnahme mit den Eltern und der vorschulischen Einrichtung durch einen Gutachter mit dem Ziel der Abstimmung des weiteren Vorgehens.
  4. Grundsatzentscheidung des Schulamts und Festlegung des sonderpädagogischen Schwerpunkts
  5. Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt mit dem vorhandenen Gutachten.

Einschulungsberatung

Für die Aufnahme an der Andreas-Fröhlich-Schule oder an einer der kooperativen Organisationsformen (Außenklassen) muss bei dem jeweiligen Kind ein Bildungsanspruch mit Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung festgestellt werden. 

Das Verfahren sieht folgende Schritte vor:

  1. Antrag auf "Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs" beim Schulamt über die Grundschule vor Ort oder über ein regionales SBBZ.
  2. Erstellung eines fachlichen Gutachtens durch ein SBBZ nach Auftragserteilung durch das Schulamt.
  3. Kontaktaufnahme mit den Eltern und der vorschulischen Einrichtung durch einen Gutachter mit dem Ziel der Abstimmung des weiteren Vorgehens.
  4. Grundsatzentscheidung des Schulamts und Festlegung des sonderpädagogischen Schwerpunkts
  5. Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt mit dem vorhandenen Gutachten.