Sie haben Kenntnis von
Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Die Reha-Südwest hat zu diesem Zwecke ein Meldestellenportal eingerichtet und zwei Meldestellenbeauftragte benannt.
Gerne können Sie für Ihre Meldung, unser Meldestellenportal nutzen. Das Meldestellenportal befindet sich auf einer unabhängigen Plattform von der Firma LegalTegrity. Das bedeutet, dass die Meldung nur durch die beauftragten Personen der Reha-Südwest abgerufen und bearbeitet werden kann.
Dies garantiert datenschutzkonforme Verarbeitung und wenn Sie es wünschen: vollkommene Anonymität.
Die interne Meldestelle ist: einfach - sicher - schnell - anonym!
Über das System haben Sie die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden zu halten und wir können mit Ihnen kommunizieren, ohne dass wir wissen, wer Sie sind.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung telefonisch über die LegalTegrity Telefonnummer +49 800 3800 999 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr einzureichen.
Vertraulichkeit ist in jedem Fall oberstes Gebot!
Sie haben Fragen oder möchten lieber ein persönliches Gespräch führen?
Dann stehen Ihnen die Meldestellenbeauftragten unter +49 721 9814185 (Qualitätsmanagement) und +49 721 9814140 (Interne Revision) gerne zur Verfügung.
Bitte geben Sie hier Ihre Meldung ab:
(Sie verlassen die Umgebung von Reha-Südwest.)
Hinweis: Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Ihren Hinweis beim Bundesamt für Justiz abzugeben.