Ab 22. Februar öffnen wieder die allgemeinen Kindertageseinrichtungen. Es gelten die gleichen Regeln wie vor der Schließung: Wir betreuen die Kinder nach den Regeln unter Pandemiebedingungen und unter Beachtung unseres Hygienekonzeptes.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung.
Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten körperliche, motorische oder geistige Entwicklung sind bereits seit 11. Januar im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Es besteht jedoch keine Präsenzpflicht.