Die Politik hat eine Verlängerung der Kita-Schließung beschlossen. Allgemeine Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung an. Wenn Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung.
Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten körperliche, motorische oder geistige Entwicklung sind seit 11. Januar im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Es besteht jedoch keine Präsenzpflicht.