Aufnahmeverfahren
Informationsgespräch
Die Entscheidung für eine Internatsunterbringung ist ein entscheidender Schritt und Einschnitt für das Kind/den Jugendlichen und die Familie, weshalb Transparenz und Beratung der Eltern/Erziehungsberechtigten einen hohen Stellenwert bei uns haben. Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten Einblicke in den Schul- und Internatsalltag, in die Räumlichkeiten, sie haben die Möglichkeit mit BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zu sprechen. Sie erhalten Informationen über die Gesamteinrichtung, über unsere Angebote und Leistungen. Es wird genügend Zeit für ein Informationsgespräch eingeräumt und Wert gelegt auf eine Gesprächsatmosphäre, in der den interessierten Beteiligten mit Wertschätzung und einer sensiblen Gesprächsführung begegnet wird.
Über einen ersten Informationsbesuch hinaus bieten wir die Möglichkeit der Hospitation im Unterricht, des Probewohnens im Internat oder auch einen weiteren Informationsbesuch an, um den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind die Entscheidung zu erleichtern.
Aufnahmegespräch
Die Aufnahme und Integration von Kindern oder Jugendlichen in das Internatsleben ist ein sensibler Prozess. Vor einer Neuaufnahme findet deshalb ein ausführliches Aufnahmegespräch statt, in das alle relevanten Beteiligten der Einrichtung einbezogen werden (Schule, Internat, medizinischer und therapeutischer Bereich).
Um den Ablöseprozess und die Integration zu erleichtern und um detaillierte Informationen über die bisherige Entwicklung zu erhalten, führen wir ein ausführliches Aufnahmegespräch.
Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, an den Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen anzuknüpfen und den Alltag so zu gestalten, dass genügend Angebote und Herausforderungen auf der einen Seite bestehen und es zu keiner Überforderung auf der anderen Seite kommt.
Bezugsperson: Ziel und Aufgaben
In der Phase des Einlebens ist es wichtig, dass eine feste Ansprechperson für die Kinder und Jugendlichen vorhanden ist. Dadurch kann sich eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zu dieser Person entwickeln, die aber zu keiner Abhängigkeit führen soll.
Die Bezugsperson erstellt einen Förder- und Entwicklungskonzept in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der Gruppe und der LehrerInnen, führt die Akten und ist für die Dokumentation (schülerbezogene Leistungsbeschreibung) der jeweiligen BewohnerInnen verantwortlich. Die Bezugsperson ist an der Planung, Umsetzung und Koordination der pädagogischen Alltagsbegleitung maßgeblich beteiligt. Sie pflegt einen intensiven Kontakt zu den Angehörigen des Kindes/Jugendlichen und ist vorrangige Ansprechperson für alle an der Erziehung Beteiligten (Eltern, LehrerInnen, Internatsleitung, TherapeutInnen). Außerdem ist sie für alle organisatorischen Belange (Ersteinkleidung, Kleidergeld- und Taschengeldverwendung) zuständig.